Wohnungen

 

Da wir uns noch in der Planungsphase befinden, sind Änderungen möglich. Auch Wohnungsgrößen sind noch variabel.

 

Osthaus

La­ge Grö­ße Anzahl Zimmer Aus­stat­tung Ver­füg­bar­keit
EG 1 77 m² 2 rollstuhlgerecht frei
EG 2 67 m² 2 barrierearm reserviert
EG 3 60 m² 2 rollstuhlgerecht reserviert
EG 4 54 m² 2 barrierearm frei
EG 5 68 m² 2 barrierearm reserviert
OG 6 94 m² 3 barrierearm reserviert
OG 7 51 m² 2 barrierearm frei
OG 8 60 m² 2 rollstuhlgerecht reserviert
OG 9 65 m² 2 barrierearm frei
OG 10 89 m² 3 barrierearm reserviert
OG 11 67 m² 2 barrierearm reserviert
DG 12 75 m² 3 barrierearm reserviert
DG 13 43 m² 1 barrierearm frei
DG 14 51 m² 2 barrierearm frei
DG 15 54 m² 2 barrierearm frei
DG 16 78 m² 3 barrierearm frei
DG 17 47 m² 2 barrierearm frei

 

Westhaus

La­ge Grö­ße Anzahl Zimmer Aus­stat­tung Ver­füg­bar­keit
OG/DG 18 110 m² 5 Maisonette Wohnung frei
OG/DG 19 78 m² 3 Maisonette Wohnung frei
OG/DG 20 104 m² 4 Maisonette Wohnung frei
barrierefrei | rollstuhlgerecht | barrierearm

Laut DIN 18040 sind Wohnungen „barrierefrei“, wenn sie

  1. schwellen- und stufenlos sind
  2. Wohnungseingangstüren eine lichte Breite von 90 cm, Innentüren von 80 cm aufweisen
  3. Flure mind. 1,20 m breit sind und Wendeflächen von 1,50 m Breite vorhanden sind
  4. Bedienelemente wie Lichtschalter, Briefkästen auf bestimmten Höhen angebracht sind und optisch oder taktil hervorgehoben sind.

Rollstuhlgerechte Wohnungen haben darüber hinaus erhöhte Anforderungen für Flur- und Türbreiten und Bewe­gungsflächen allgemein.

Sowohl barrierefreie als auch roll­stuhl­gerechte Wohnungen müssen laut Landesbauordnung in jeder Wohn­anlage in festgelegter Anzahl gebaut werden. In unserer Wohnungs-Tabelle sind diese Wohnungen gekenn­zeichnet.


Alle weiteren Wohnungen sind

  1. Schwellen- und stufenlos erreichbar
  2. die Türen sind mind. 80 cm, die Eingangstür mind. 90 cm breit

Lediglich die Bewegungsflächen werden nicht immer und überall (trotzdem häufig) die nach DIN 18040 geforderten Maße haben. Diese Wohnungen nennen wir deshalb „barrierearm“. Es sind Woh­nungen, die ein selbständiges Wohnen bis ins hohe Alter ermöglichen.

 

Abhängig von der Wohnfläche und evtl. Förderung wird ein monatliches Nutzungsentgelt oder Kaltmiete ermittelt, das die Kosten für Kapitaldienst, Versicherung, Grundsteuer usw. deckt.